Störtebeker-Schule Rostock
Regionale Schule in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Ganztagsschule
Wichtige Informationen für Eltern und Schüler
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2. Änderungsverordnung der 6. Schul-Corona-Verordnung
Die bisherige Trennung in leichte und schwere Symptome wird aufgehoben und nach § 2 Absatz 2 eine generelle Testpflicht bei corona-spezifischen Symptomen festgeschrieben.
Hier sind die gewohnten
Antigen-Selbsttests zu verwenden. Die Testung erfolgt dabei grundsätzlich in der Häuslichkeit. Nur sofern sich
während des Schultages entsprechende Symptome entwickeln, ist eine gesonderte Testung in
den Schulen dennoch möglich. Die Nutzung von Teststellen
und Testzentren bleibt auch weiterhin möglich. Die
SchülerInnen erhalten 2 Test pro Woche von der Schule.
Sollte der nach § 2 Absatz 2 durchgeführte
Antigen-Test positiv ausfallen, ist zudem
eine Abklärung mittels PCR-Test notwendig. Nur wenn dieser PCR-Test negativ
ausfällt, darf die Schule betreten werden. Sollte dieser Test
positiv ausfallen und ist
daher eine Isolation notwendig, bedarf es nach Beendigung der
Isolation jedoch keines
weiteren PCR- oder Antigentests. Bei einem positiven Fall wird die betreffende Klasse
nicht einer täglichen Testung unterzogen.
In Folge der Aufhebung des bisherigen Kontaktpersonenmanagements ist auch
bei
einem Infektionsfall innerhalb der Klasse keine Maskenpflicht
mehr durchsetzbar.
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